Fachanwalt für Versicherungsrecht
Herrn Rechtsanwalt Joachim Mayer wurde die Bezeichnung "Fachanwalt für Versicherungsrecht“ im Jahr 2008 von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart verliehen.
Der Titel Fachanwalt darf nur verliehen werden, wenn die Kenntnisse und Erfahrungen des Rechtsanwalts auf dem Fachgebiet erheblich über den Kenntnissen und Erfahrungen liegen, die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt werden.
Gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- die Zulassung als Rechtsanwalt für mindestens 3 Jahre,
- der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und
- der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden regelmäßig durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang nachgewiesen, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets und mindestens 120 Zeitstunden umfasst. Dabei müssen drei fünfstündige Klausuren erfolgreich bestanden werden.
Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen im Versicherungsrecht wird anhand von 80 Fällen, davon mindestens 10 gerichtlichen Verfahren, nachgewiesen. Diese Fälle muss der Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben.
Ferner ist der Fachanwalt verpflichtet, an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 10 Zeitstunden teilzunehmen.


