Berufsunfähigkeitsversicherung Memmingen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Leistungsinhalt ist dann die Beitragsfreistellung der Hauptversicherung, im Regelfall der Lebensversicherung), einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung (Leistungsinhalt ist die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente) und kombiniert angeboten.

Die meisten ablehnenden Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherer sind angreifbar, da es sich um Entscheidungen mit großem Ermessens- und Bewertungsspielraum handelt oder zweifelhafte medizinische Gutachten Grundlage der Entscheidung sind. In vielen Fällen kann deshalb bereits eine außergerichtliche Lösung gefunden werden.

Häufig erklärt der Berufsunfähigkeitsversicherer im Regulierungsverfahren die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. In diesen Fällen wirft das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, d. h. der Versicherungsnehmer soll Vorerkrankungen nicht angegeben haben, nach denen bei Abschluss des Vertrags gefragt wurde. In vielen Fällen können sowohl der Rücktritt als auch die Anfechtung erfolgreich angegriffen werden, insbesondere wenn die angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen dem Vermittler im Antragsgespräch mitgeteilt wurden.

Die Versicherung versagt auch oft die Leistung mit der Begründung, es liege statt der Berufsunfähigkeit (dauerhafte Unmöglichkeit, den Beruf auszuüben) lediglich eine Arbeitsunfähigkeit (vorübergehende Unmöglichkeit der Berufsausübung) vor. Oder die Leistung wird verweigert, weil der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht sei, also der Versicherungsnehmer soll noch in der Lage sein, mehr als 50% seiner bisherigen Tätigkeit zu verrichten.

Schließlich verweigern die Versicherer häufig die vertraglichen Leistungen mit einer Verweisung des Versicherungsnehmers auf einen anderen Beruf, der dem ursprünglichen Beruf vergleichbar ist, bzw. sie versagen einem selbstständigen Handwerker, Freiberufler oder Unternehmer die Leistung mit der Verweisung auf eine mögliche Umorganisation des Betriebs.