Haftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtfall liegt vor, wenn ein Dritter gegenüber dem Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche wegen eines Personen- oder Sachschadens geltend macht. Der Haftpflichtversicherer ist dann verpflichtet, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und die hierfür erforderlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen oder berechtigte Ansprüche zu bezahlen.

Zu den Haftpflichtversicherungen zählen unter anderem die:

  • Private Haftpflichtversicherung,
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung,
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung und
  • die Betriebshaftpflichtversicherungen (beispielsweise für Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, D&O-Versicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, usw.).

In vielen Fällen verweigert der Haftpflichtversicherer die Leistung, weil der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus dem Versicherungsverhältnis verletzt hat (z. B. mit der Zahlung der Prämie im Verzug ist) oder einer der zahlreichen Ausschlüsse eingreift (bei Mietsachschäden verweigert beispielsweise die Versicherung die Leistung, da es sich um Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung handeln soll).