Haftungsrecht
Im Allgemeinen Haftungsrecht machen wir Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, d. h. beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, einem Hundebiss oder einem Glatteisunfall, für Sie geltend. Anspruchsgegner ist der Schädiger, also derjenige, der Ihren Schaden vorsätzlich oder fahrlässig oder – im Fall der Gefährdungshaftung – ohne jedes Verschulden verursacht hat. In den meisten Fällen steht im Hintergrund des Schädigers eine Haftpflichtversicherung, die die Schäden ersetzt.
Als Schadenspositionen kommen im Fall eines Personenschadens (Gesundheits- oder Körperverletzung, Unfall mit Todesfolge) Schmerzensgeld, Behandlungskosten, entgangener Gewinn, Erwerbsminderungsschaden, Haushaltsführungsschaden und Beerdigungskosten in Betracht.
Im Fall eines Sachschadens machen wir für Sie die Reparaturkosten, die Kosten einer Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs oder sonstiger beschädigter Gegenstände, die Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten für Sie geltend.
Die dabei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren müssen grundsätzlich vom Anspruchsgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden.

