Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung

Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gehören zu den Sachversicherungen. Die versicherten Sachen (Hausrat, Gebäude und Gebäudeteile) sind gegen die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm und Hagel abgesichert. Für andere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck) ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden erforderlich.

Sehr häufig kürzt der Versicherer die Entschädigungsleistung mit dem Einwand, es liege eine Unterversicherung vor. Ursache hierfür ist oft die falsche Bestimmung des Versicherungswertes, insbesondere des „Versicherungswerts 1914“ in der gleitenden Neuwertversicherung. Auch die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls, nicht angezeigte Gefahrerhöhungen oder die Verletzung von Obliegenheiten, führen zu Leistungsverweigerungen der Versicherung.

Darüber hinaus ist oft der Umfang der auszuführenden Sanierungsarbeiten umstritten (beispielsweise bei einem Wasserschaden infolge eines Rohrbruches, im welchem Umfang das wegen Korrosion gebrochene Rohr oder der wegen optischer Beeinträchtigungen geschädigte Boden ausgetauscht werden muss). Auch die Schadensfeststellungen durch vom Versicherer oder von dessen Schadensregulierer beauftragten Sachverständigen und Gutachter führen oftmals zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen.