Rechtsgebiete

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Privaten Versicherungsvertragsrechts und im Haftungsrecht.

Im Privaten Versicherungsvertragsrecht vertreten wir Sie als Versicherungsnehmer oder als versicherte Person, also Privatpersonen oder Unternehmen, in allen Versicherungszweigen gegenüber Ihren Versicherungsgesellschaften. Wir beraten und vertreten Sie vor und bei Abschluss des Versicherungsvertrags, während der Laufzeit und am Ende des Vertrags und im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls.

Im Haftungsrecht setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche wegen Personen- und/oder Sachschäden gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung für Sie durch.

In allen Fällen bemühen wir uns um eine schnelle, kostengünstige und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte eine außergerichtliche Lösung allerdings nicht möglich sein, setzen wir Ihre Ansprüche natürlich auch gerichtlich durch.

Praxistipp:

Versicherungsrechtliche Streitigkeiten sind im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes von Ihrer Rechtsschutzversicherung regelmäßig gedeckt.

Auch für die Durchsetzung von haftungsrechtlichen Ansprüchen besteht Rechtsschutz in den Bausteinen Schadensersatzrechtund Verkehrsrecht. Im Übrigen erstattet die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Rechtsanwaltsgebühren, soweit Ihre Schadensersatzansprüche berechtigt sind.