Kfz-Versicherung

Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach Vereinbarung die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) und die Kfz-Unfallversicherung. Ein Teil des Vertrages kann auch der Autoschutzbrief (AutoPlus) sein.

In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung nimmt der Kfz-Haftpflichtversicherer oft Regress beim Versicherungsnehmer, weil der Versicherungsnehmer angeblich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich eine Obliegenheit verletzt haben soll. Häufige Einwendungen der Kfz-Versicherungen sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt, die Abgabe wahrheitswidriger Angaben und die grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls.

In der Kaskoversicherung kürzt oder verweigert der Versicherer wegen dieser Obliegenheitsverletzungen häufig die Entschädigungsleistung. Häufig kommt es auch zu Streitigkeiten im Hinblick auf den Ersatz eines Wildschadens.

In der Kraftfahrtunfallversicherung (Fahrerschutz-Unfallversicherung und/oder Insassenschutz-Unfallversicherung) ergeben sich die gleichen Probleme wie in der klassischen Unfallversicherung.

Beim Autoschutzbrief sind oftmals Inhalt und Umfang der Serviceleistungen umstritten.