Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden.

Bei der Risikolebensversicherung erhält der Bezugsberechtigte im Todesfall der versicherten Person die Lebensversicherungssumme. Bei der Kapitallebensversicherung erhält der Bezugsberechtigte bei Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts, regelmäßig bei Eintritt des Rentenalters, die Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente. Häufig werden in einem Lebensversicherungsvertrag eine Risikoversicherung und Kapitallebensversicherung gekoppelt, oft auch noch in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bei der im Fall der Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmer von der Prämienzahlungspflicht in der Lebensversicherung freigestellt wird und eine Berufsunfähigkeitsrente erhält.

Häufige Streitpunkte sind die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung oder der Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Das Versicherungsunternehmen wirft dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Der Versicherungsnehmer soll dabei eventuelle Vorerkrankungen nicht angegeben haben, nach denen bei Abschluss des Vertrags gefragt wurde. In vielen Fällen können sowohl der Rücktritt als auch die Anfechtung erfolgreich angegriffen werden, insbesondere wenn die angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen dem Vermittler im Antragsgespräch mitgeteilt wurden.

Oftmals hinterlegt der Versicherer die Lebensversicherungssumme auch bei Gericht, wenn sich zwei oder mehrere Parteien darüber streiten wer Bezugsberechtigter geworden ist. Wem die Bezugsberechtigung zusteht, entscheidet sich maßgeblich nach dem Willen des Versicherungsnehmers, der widerruflich oder unwiderruflich über die Bezugsberechtigung bestimmen kann.

Bei der Kapitallebensversicherung ist häufig die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung ein Streitpunkt. Denn aufgrund der Zillmerung werden insbesondere in den Anfangsjahren, äußerst geringe Rückkaufswerte ausbezahlt. Darüber hinaus kommt es auch bezüglich des Umfangs der Überschussbeteiligung immer wieder zu Streitigkeiten mit den Lebensversicherern.