Private Krankenversicherung
Zu den Privaten Krankenversicherungen zählen die Krankenkostenversicherung, Krankentagegeldversicherung und die private Kranken- oder Zahnzusatzversicherung.
Viele Streitfälle ergeben sich, weil der Krankenversicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklärt. In diesen Fällen wirft das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, d. h. der Versicherungsnehmer soll Vorerkrankungen nicht angegeben haben, nach denen bei Abschluss des Vertrags gefragt wurde. In vielen Fällen können sowohl der Rücktritt als auch die Anfechtung erfolgreich angegriffen werden, insbesondere wenn die angeblich verschwiegenen Vorerkrankungen dem Versicherungsvertreter im Antragsgespräch mitgeteilt wurden.
Oft wird vom Krankenversicherer auch die Erstattung der Behandlungskosten mit der Begründung versagt, die durchgeführte Heilbehandlung sei medizinisch nicht notwendig oder sie übersteige das medizinisch notwendige Maß (Übermaßbehandlung). Auch die Erstattung von Kosten einer stationären Behandlung wird häufig von der Krankenversicherung verweigert, wenn diese in einer gemischten Anstalt durchgeführt und eine vorherige Leistungszusage des Versicherers nicht eingeholt wurde.
Bei einer Krankentagegeldversicherung stellt der Krankenversicherer die Zahlung des Krankentagegeldes oftmals ein, weil beim Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein soll. Schließlich erschweren oder verweigern die Krankenversicherer älteren Versicherungsnehmern häufig den Tarifwechsel in einen kostengünstigeren Tarif bzw. fordern hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung.

