Restschuldversicherung
Bei der Restschuldversicherung oder auch Ratenschutzversicherung wird die Zahlungspflicht für Kreditraten versichert. Versicherungsnehmer ist hier regelmäßig die finanzierende Bank. Der Kreditnehmer, der auch die Versicherungsprämie zu tragen hat, wird hinsichtlich der Risiken Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgesichert.
Die Restschuldversicherer versagen oft die Zahlung der Kreditraten an die Bank, weil Leistungsausschlüsse vorliegen sollen. Häufigster Grund ist der Ausschluss wegen der versicherten Person bekannter ernstlicher Erkrankungen oder Unfallfolgen. Bei der Ratenschutzarbeitsunfähigkeitsversicherung oder Ratenschutzarbeitslosigkeitsversicherung beruft sich der Kreditversicherer immer wieder auf den fehlenden Ablauf der Karenzzeit. Zudem wird die Versicherungsleistung in der Ratenschutzarbeitslosigkeitsversicherung oft verweigert, weil der versicherten Person aufgrund eines vorsätzlichen Fehlverhaltens gekündigt worden sein soll. Auch die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit führt zu zahlreichen Streitigkeiten in dieser Versicherungssparte.

