Versicherungsvertragsrecht
Das Private Versicherungsvertragsgesetz ist ein Teilbereich des Zivilrechts. Es wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, das zum 01.01.2008 grundlegend reformiert wurde.
Gegenstand im Allgemeinen Versicherungsrecht sind zum einen der Abschluss und Bestand des Versicherungsvertrags. Hauptstreitpunkte sind dabei die Anfechtung, der Rücktritt, die Kündigung und der Widerruf des Vertrags sowie Vertragsanpassungen und Vertragsänderungen.
Ferner ergeben sich häufig Streitigkeiten bezüglich des Umfangs des Versicherungsschutzes. Dies umfasst die Auslegung und Wirksamkeit der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere der Risikoausschlüsse.
Weitere Streitpunkte sind die Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten. Dazu gehören die Obliegenheiten, zu denen insbesondere Auskunfts-, Informations- und Anzeigeobliegenheiten zählen, aber auch Streitigkeiten bezüglich der (rechtzeitigen) Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer.
Darüber hinaus kommt es häufig bei Eintritt des Versicherungsfalls wegen Obliegenheitsverletzungen zum Streit, da die Versicherung die Versicherungsleistung verweigert oder eine Leistungskürzung vornimmt, insbesondere wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Schließlich gehört zu diesem Bereich auch die Vermittlerhaftung wegen Falschberatung bei Abschluss des Versicherungsvertrags durch einen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsagent).

